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Angestellter Friseur vs. Stuhlmieter

  • Autorenbild: NICNOA & Co.
    NICNOA & Co.
  • 2. Nov. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Nov. 2022

Als Angestellter:


· ist man weisungsgebunden.

· muss man sich an vorgegebene Öffnungszeiten und Arbeitsweisen halten.

· hat man sich mit Kollegen, Abläufen und Strukturen abzufinden.

· ist man durch einen Arbeitsvertrag und arbeitsrechtliche Regelungen geschützt.

· trägt man nicht das Risiko konjunktureller Schwankungen.

· darf man üblicherweise nicht ohne Einverständnis für andere Unternehmen arbeiten.

· erhält man vertraglich zugesicherte Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

· sind Renten- und Arbeitslosenversicherung automatisch geregelt.



Als selbständiger Stuhlmieter:


· muss man einen Gewerbeschein beantragen.

· muss man sich selbst um seine Auslastung kümmern.

· bestimmst du allein deine Arbeitsbedingungen.

· legst du deine Arbeitsabläufe selbst fest.

· kümmerst du dich selbst um Vermarktung und Werbung.

· könntest du auch unangenehme Kunden ablehnen.

· bestimmst du Arbeitszeiten, Überstunden und Urlaub ebenso selbst.

· kannst du neue Dienstleistungen mit eigenen Konzepten anbieten.



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