Als Angestellter:
· ist man weisungsgebunden.
· muss man sich an vorgegebene Öffnungszeiten und Arbeitsweisen halten.
· hat man sich mit Kollegen, Abläufen und Strukturen abzufinden.
· ist man durch einen Arbeitsvertrag und arbeitsrechtliche Regelungen geschützt.
· trägt man nicht das Risiko konjunktureller Schwankungen.
· darf man üblicherweise nicht ohne Einverständnis für andere Unternehmen arbeiten.
· erhält man vertraglich zugesicherte Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
· sind Renten- und Arbeitslosenversicherung automatisch geregelt.
Als selbständiger Stuhlmieter:
· muss man einen Gewerbeschein beantragen.
· muss man sich selbst um seine Auslastung kümmern.
· bestimmst du allein deine Arbeitsbedingungen.
· legst du deine Arbeitsabläufe selbst fest.
· kümmerst du dich selbst um Vermarktung und Werbung.
· könntest du auch unangenehme Kunden ablehnen.
· bestimmst du Arbeitszeiten, Überstunden und Urlaub ebenso selbst.
· kannst du neue Dienstleistungen mit eigenen Konzepten anbieten.
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