- NICNOA & Co.
Angestellter Friseur vs. Stuhlmieter
Aktualisiert: Feb 14
Als Angestellter:
· ist man weisungsgebunden.
· man muss sich an die Öffnungszeiten und die vorgegebene Arbeitsweise halten.
· muss man sich mit Kollegen, Abläufen und Strukturen abfinden.
· ist durch Arbeitsvertrag und arbeitsrechtliche Regelungen geschützt.
· trägt man nicht das Risiko konjunktureller Schwankungen.
· darf man üblicherweise nicht ohne Einverständnis für andere arbeiten.
· erhält vertraglich zugesicherte Zusatzleistungen wie Urlaubs – und Weihnachtsgeld.
· Rente und Arbeitslosenversicherung sind automatisch geregelt.
Als Selbständiger Stuhlmieter:
· muss man sich selbst um Ihre Auslastung kümmern.
· bestimmt allein die Bedingungen, unten denen man arbeitet.
· muss man einen Gewerbeschein beantragen.
· man bestimmt Arbeitsabläufe selbst.
· kümmern sich selbst um Vermarktung und die Werbung.
· könne auch unangenehme Kunden ablehnen.
· Überstunden bestimmen man selbst.
· Urlaub bestimmen man selbst ohne Kompromisse oder Urlaubssperren.
· man kann neue Dienstleistungen anbieten, mit dem eigenen Konzept.
· Arbeitszeiten bestimmen man komplett selbst.
· man entwickelt ein eigene Geschäft und arbeiten für sich.