top of page

Steuern leicht gemacht – Tipps & Checkliste für selbstständige Friseur:innen

  • Autorenbild: NICNOA & Co.
    NICNOA & Co.
  • 9. Sept.
  • 3 Min. Lesezeit

Elektronisches Kassensystem für Friseur:innen mit TSE und Bondrucker im modernen Co-Working-Salon.
Steuerkonformes TSE Kassensystem

Selbstständig zu arbeiten heißt Freiheit –

aber auch, dass du dich um deine Finanzen

kümmern musst.

Gerade als Friseur:in im Co-Working-Modell ist es wichtig, dass du deine Einnahmen, Ausgaben und Belege im Griff hast. Mit ein paar einfachen Routinen vermeidest du Stress und bist jederzeit bereit, falls das Finanzamt nachfragt.




1. Einnahmen & Ausgaben im Blick behalten



Egal ob du mit einem Kassensystem arbeitest oder nicht – jede Einnahme und jede Ausgabe muss dokumentiert werden.


Einnahmen:


  • Datum & Kunde

  • Rechnungsnummer

  • Betrag (inkl. oder exkl. MwSt.)

  • Zahlungsstatus (offen / bezahlt)



Ausgaben:


  • Datum & Art der Ausgabe (z. B. Produkte, Weiterbildung, Miete)

  • Betrag & MwSt.

  • Beleg sichern (Foto oder Scan reicht oft)



💡 Tipp:

Ein separates Geschäftskonto macht es einfacher, private und geschäftliche Zahlungen zu trennen.




2. Kassensystem richtig nutzen



Wenn du ein elektronisches Kassensystem hast, gelten klare Regeln:


  • Jede Transaktion einzeln buchen – keine Tages-Summen.

  • Kassensystem muss eine TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) haben.

  • Belege (Bons) sind Pflicht für Kund:innen – egal ob Papier oder digital.

  • Das System muss einen Datenexport (z. B. DATEV) fürs Finanzamt ermöglichen.





3. Aufbewahrungsfristen ab 2025



Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz bringt eine wichtige Änderung:

Dokumentenart

Aufbewahrungsfrist

Buchungsbelege (Quittungen, Rechnungen)

8 Jahre

Jahresabschlüsse, Inventare, Bilanzen

10 Jahre

Alle Daten müssen unverändert und sicher archiviert werden – am besten digital.



4. Mehrwertsteuer – kein „extra“ Gewinn



Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eigentlich ein durchlaufender Posten:


  • Du stellst sie deinen Kund:innen in Rechnung (z. B. 19 % auf deine Leistung).

  • Du führst sie ans Finanzamt ab, nachdem du die Vorsteuer (MwSt. auf deine eigenen Einkäufe) abgezogen hast.



Beispiel:


  • Du machst 1.000 € Umsatz brutto (inkl. 19 % MwSt.) → 159,66 € davon gehören dem Staat.

  • Du kaufst Produkte für 200 € brutto → darin sind 31,93 € MwSt., die du dir zurückholst.

  • An das Finanzamt zahlst du also nur 159,66 € – 31,93 € = 127,73 €.



💡 Wichtig: Die MwSt. gehört dir nie – sie liegt nur „kurz“ auf deinem Konto.



5. Einkommensteuer – das bleibt dir netto



Die Einkommensteuer zahlst du auf deinen Gewinn (Einnahmen – Ausgaben), nicht auf den Umsatz.

Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 11.784 € – darunter zahlst du keine Einkommensteuer.


Beispiele (vereinfacht, ohne Kirchensteuer, ohne Soli):


  • Gewinn 20.000 € → ca. 1.400 € Einkommensteuer

  • Gewinn 40.000 € → ca. 7.600 € Einkommensteuer

  • Gewinn 60.000 € → ca. 14.500 € Einkommensteuer



💡 Dein Steuerberater kann dir genaue Vorauszahlungen berechnen, damit es keine bösen Überraschungen gibt.



6. Freibeträge & Pauschalen kennen



Oft gibt es steuerliche Vorteile, die viele Selbstständige übersehen:


  • Grundfreibetrag (2025: 11.784 €) – steuerfrei

  • Arbeitsmittel: Scheren, Föhne, Produkte

  • Fahrtkosten zu Kund:innen, Seminaren oder Events

  • Fortbildungen – vom Haarschneidekurs bis zum Social-Media-Workshop

  • Telefon & Internet anteilig



💡 Tipp: Lieber zu viel angeben als zu wenig – das Finanzamt sortiert im Zweifel aus.



7. Steuerberater:in – sinnvoll oder nicht?



Ein:e Steuerberater:in kann dir nicht nur Arbeit abnehmen, sondern oft auch Geld sparen.

Gerade wenn du Umsatzsteuer abführst oder mehrere Einkommensquellen hast, lohnt sich die Unterstützung.




Checkliste



☑ Einnahmen und Ausgaben dokumentieren

☑ Belege sichern (8 Jahre / 10 Jahre)

☑ Kassensystem mit TSE nutzen

☑ Alle Bons ausgeben und speichern

☑ Mehrwertsteuer richtig abführen

☑ Einkommensteuer einplanen

☑ Freibeträge und Pauschalen nutzen

☑ Steuerberater:in einbeziehen, wenn nötig



💡 NICNOA & Co Tipp:

Bei uns bist du mit Steuerfragen nicht allein – wir teilen Erfahrungen, haben Kontakte zu Steuerprofis und helfen dir, den Überblick zu behalten.



Mehr Infos über Co-Working als Friseur:in:

 
 
 

Kommentare


Store N°1: Papa Schmid Straße 2 80469 München

Store N°2: Gabelsbergerstraße 73 80333 München

Store N°3: Rumfordstraße 3 80469 München

© 2020 by NICNOA & Co - +49 8955 287646 - info@nicnoa.com Impressum | Datenschutz

  • Grey Facebook Icon
  • Grey Google+ Icon
  • Grey Instagram Icon
bottom of page